Abrechnung


In meiner Praxis für Psychotherapie behandle ich Privatpatienten, Kassenpatienten und Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In den meisten Fällen werden die anfallenden Kosten für die Therapie von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe sowie von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Vor Beginn der Therapie empfehle ich Privatpatienten, in einem persönlichen Telefonat mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob die Kosten für eine Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin übernommen werden. Des Weiteren sollten Sie auch erfragen, welche Formalitäten zur Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie erforderlich sind. Bei der Bearbeitung der Unterlagen helfe ich Ihnen sehr gerne.

Sollten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, so verfüge ich seit dem 01.04.2015 über eine Kassenzulassung und kann direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden alle anfallenden Kosten einer Psychotherapie übernommen.

Zu Beginn der Behandlung erfolgt ein Erstgespräch zum persönlichen Kennenlernen und der ersten Erfassung Ihrer Beschwerden sowie Wünsche und Ziele. Eine entspannte und wertschätzende Beziehung zwischen dem Patienten und der Therapeutin ist eine wichtige Grundlage für den Therapieerfolg. Vertrauen Sie an dieser Stelle Ihrem Gefühl. Die Entscheidung, ob sie eine Therapie bei mir beginnen möchten, treffen Sie in aller Ruhe nach dem Erstgespräch.

Die ersten fünf Termine werden auch „probatorische Sitzungen“ genannt. Die Probatorik dient der Herstellung und Vertiefung einer vertrauensvollen Beziehung und konstruktiven Arbeitsatmosphäre sowie der vertiefenden Analyse Ihrer Beschwerden. Nach diesen fünf Sitzungen erstelle ich einen schriftlichen Antrag zur Kostenübernahme der Psychotherapie.

In der Regel finden die Sitzungen à 50 Minuten einmal in der Woche statt. Die Gesamtlänge der Therapie richtet sich nach der Schwere und dem Grad der Erkrankung. Bei der Krankenkasse werden entweder eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (45 Sitzungen) beantragt. Verlängerungen sind möglich und bedürfen der erneuten Antragsstellung.

Des Weiteren haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu tragen. In diesem Falle sind keine Formalitäten erforderlich und die Behandlung kann sofort beginnen.

Die Kosten für eine Paartherapie sowie die Kosten für Supervision und Coaching sind keine Leistungen der privaten und gesetzlichen Krankenkasse und werden daher ausschließlich privat in Rechnung gestellt.
© 2024, Susanne Wiesmann, Wiesbaden